Wir meinen, eine Sozialkanzlei ist kein Unternehmen. Es sollte vor allem keine Gewinne machen müssen.

Als Rechtsanwaltskanzlei können wir nach der aktuellen Rechtslage aber leider die Gemeinnützigkeit nicht erhalten. Unsere Hoffnungen auf eine große Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts, die das hätte ermöglichen können, haben sich in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages leider nicht erfüllt.

Aus diesem Grund haben wir uns unsere SozialbindungsCharta gegeben

  • 100% das Stammkapitals bleiben im Unternehmen.
  • 100% der Gewinne werden an gemeinnützige Einrichtungen gespendet.
  • Die Vergütung der Geschäftsführung dürfen das 2,5-fache der Rechtsanwaltsfachangestellten nicht übersteigen.
  • Die Gehälter der Rechtsanwälte:innen dürfen das 2,0-fache der Rechtsanwaltsfachangestellten nicht übersteigen.
  • Das von uns gezahlte Gehalt liegt mindestens 30% über dem gesetzlichen Mindestlohn.
  • Es gibt keine Dienstwagen, sondern Dienstfahrräder und BahnCards.

Wir lassen die Einhaltung dieser Grundsätze durch eine unabhängige Stelle

en_USEN